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Präventionskurse §20

Präventionskurse nach § 20 SGB V

Deine Krankenkasse zahlt den größten Teil.

Zertifizierte Präventionskurse sind gesetzlich geregelt. Wer teilnimmt, bekommt in der Regel bis zu achtzig Prozent der Kursgebühr von der Krankenkasse erstattet, bei zwei Kursen im Jahr.

Zertifiziertnach § 20 SGB V, mit Prüfnummer
Bis zu 80 ProzentErstattung durch deine Kasse
Zwei Kurse im Jahrwerden in der Regel gefördert
Schloßweg 2395030 Hof, eigene Parkplätze
Wie das funktioniert

Vorsorge, die dich fast nichts kostet

Gruppe bei Dehnübungen im Kursraum Im Kurs

Was hinter dem Paragrafen steht

Der Paragraf 20 des fünften Sozialgesetzbuchs verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen zur Primärprävention anzubieten. Konkret heißt das: Für zertifizierte Kurse bekommst du einen großen Teil der Gebühr zurück, wenn du regelmäßig teilnimmst.

Üblich sind bis zu achtzig Prozent der Kosten für zwei Kurse pro Kalenderjahr. Die genaue Höhe legt deine Kasse fest, deshalb lohnt sich ein kurzer Anruf dort, bevor du startest.

Du gehst in Vorleistung, nimmst regelmäßig teil und reichst am Ende die Teilnahmebescheinigung bei deiner Kasse ein. Die Bescheinigung bekommst du von uns.

Vier Handlungsfelder

Was gefördert wird

Der Gesetzgeber unterscheidet vier Bereiche der Primärprävention. Welche Kurse bei uns aktuell laufen und wann sie starten, erfährst du im Gespräch oder telefonisch.

Bewegung

Kurse zur Vorbeugung von Rücken- und Gelenkbeschwerden, zur Kräftigung und zur Verbesserung der Ausdauer. Der Klassiker für alle, die viel sitzen.

Ernährung

Wissen, das im Alltag trägt. Nicht Diät, sondern Verstehen: Was tut dir gut, was bremst dich, und wie setzt du das ohne Verzicht um.

Stressbewältigung

Entspannungsverfahren und der bewusste Umgang mit Belastung. Wer dauerhaft unter Druck steht, nimmt schwerer ab und schläft schlechter.

Suchtmittelkonsum

Angebote rund um den Umgang mit Genussmitteln, etwa zur Reduzierung des Alkoholkonsums oder zum Rauchstopp.

In drei Schritten

So kommst du an die Erstattung

  1. Kurs auswählen

    Sprich uns an, welches Thema dich interessiert. Wir sagen dir, welcher zertifizierte Kurs als Nächstes startet und was er kostet.

  2. Teilnehmen

    Regelmäßige Teilnahme ist die Bedingung für die Erstattung. In der Regel musst du bei mindestens achtzig Prozent der Termine dabei sein.

  3. Bescheinigung einreichen

    Am Ende bekommst du von uns die Teilnahmebescheinigung. Die reichst du bei deiner Krankenkasse ein und bekommst deinen Anteil erstattet.

Höhe und Umfang der Erstattung legt deine Krankenkasse fest, und sie können sich ändern. Bitte kläre die genauen Konditionen vor Kursbeginn direkt mit deiner Kasse ab. Gern nennen wir dir vorab die Zertifizierungsnummer des jeweiligen Kurses.

Welcher Kurs passt zu dir?

Wir sagen dir, was als Nächstes startet

Ein kurzes Gespräch genügt. Wir klären mit dir, welcher Kurs passt und wie die Erstattung bei deiner Kasse läuft.