Präventionskurse nach § 20 SGB V
Deine Krankenkasse zahlt den größten Teil.
Zertifizierte Präventionskurse sind gesetzlich geregelt. Wer teilnimmt, bekommt in der Regel bis zu achtzig Prozent der Kursgebühr von der Krankenkasse erstattet, bei zwei Kursen im Jahr.
Vorsorge, die dich fast nichts kostet
Im Kurs
Was hinter dem Paragrafen steht
Der Paragraf 20 des fünften Sozialgesetzbuchs verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen zur Primärprävention anzubieten. Konkret heißt das: Für zertifizierte Kurse bekommst du einen großen Teil der Gebühr zurück, wenn du regelmäßig teilnimmst.
Üblich sind bis zu achtzig Prozent der Kosten für zwei Kurse pro Kalenderjahr. Die genaue Höhe legt deine Kasse fest, deshalb lohnt sich ein kurzer Anruf dort, bevor du startest.
Du gehst in Vorleistung, nimmst regelmäßig teil und reichst am Ende die Teilnahmebescheinigung bei deiner Kasse ein. Die Bescheinigung bekommst du von uns.
Was gefördert wird
Der Gesetzgeber unterscheidet vier Bereiche der Primärprävention. Welche Kurse bei uns aktuell laufen und wann sie starten, erfährst du im Gespräch oder telefonisch.
Bewegung
Kurse zur Vorbeugung von Rücken- und Gelenkbeschwerden, zur Kräftigung und zur Verbesserung der Ausdauer. Der Klassiker für alle, die viel sitzen.
Ernährung
Wissen, das im Alltag trägt. Nicht Diät, sondern Verstehen: Was tut dir gut, was bremst dich, und wie setzt du das ohne Verzicht um.
Stressbewältigung
Entspannungsverfahren und der bewusste Umgang mit Belastung. Wer dauerhaft unter Druck steht, nimmt schwerer ab und schläft schlechter.
Suchtmittelkonsum
Angebote rund um den Umgang mit Genussmitteln, etwa zur Reduzierung des Alkoholkonsums oder zum Rauchstopp.
So kommst du an die Erstattung
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Kurs auswählen
Sprich uns an, welches Thema dich interessiert. Wir sagen dir, welcher zertifizierte Kurs als Nächstes startet und was er kostet.
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Teilnehmen
Regelmäßige Teilnahme ist die Bedingung für die Erstattung. In der Regel musst du bei mindestens achtzig Prozent der Termine dabei sein.
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Bescheinigung einreichen
Am Ende bekommst du von uns die Teilnahmebescheinigung. Die reichst du bei deiner Krankenkasse ein und bekommst deinen Anteil erstattet.
Höhe und Umfang der Erstattung legt deine Krankenkasse fest, und sie können sich ändern. Bitte kläre die genauen Konditionen vor Kursbeginn direkt mit deiner Kasse ab. Gern nennen wir dir vorab die Zertifizierungsnummer des jeweiligen Kurses.
Wir sagen dir, was als Nächstes startet
Ein kurzes Gespräch genügt. Wir klären mit dir, welcher Kurs passt und wie die Erstattung bei deiner Kasse läuft.
